Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS Herrenberg

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen und werden durch die Anmeldung anerkannt. Sind bei einer Veranstaltung im Programmheft andere Regelungen genannt, gehen diese speziellen Regelungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittler auftritt (z. B. Studienreisen), gelten die Bestimmungen des Veranstalters.

Für die Richtigkeit der im Programmheft angezeigten Daten wird keine Gewähr übernommen.

Wir haben unsere Geschäftsbedingungen in eine Frage- und Antwortform gebracht, damit Sie sich leichter zurechtfinden:


1. Wann melde ich mich an?

Sie können sich sofort nach Erscheinen unseres Semsterprogrammes anmelden. Das Erscheinen des Programmes erfahren Sie leicht aus der Lokalpresse, aus dem Herrenberger Amtsblatt oder Online (www.vhs.herrenberg.de). Natürlich können Sie uns auch anrufen und direkt nachfragen (07032 – 2703 – 0).

Bitte melden Sie sich möglichst bald an, damit wir sicher wissen, dass Ihre gewünschte Veranstaltung auch stattfinden kann!

2. Wie melde ich mich an?

Zu Veranstaltungen der VHS Herrenberg können Sie sich schriftlich, persönlich, oder online anmelden.

Am besten Sie füllen das Anmeldeformular aus. Sie finden es im Programmheft, es liegt in der VHS aus. Das Formular für online-Anmeldungen ist auf unserer Homepage (www.vhs.herrenberg.de) eingestellt.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie uns als Brief (an: VHS Herrenberg, Postfach 1427, 71073 Herrenberg) oder geben es am VHS-Infopunkt (Tübinger Straße 40, EG, wenn geschlossen: Briefkasten!) ab. Die Anmeldung ist auch als Mail möglich an: info@vhs.herrenberg.de .

Zusätzlich nehmen wir auch formlose schriftliche briefliche und Fax-Anmeldungen (07032-270327) an. Sie sind aber nur dann gültig, wenn sie die Buchungsnummer des Kurses, den Kurstitel, Namen, Anschrift und Telefonnummer und ev. mail des Kunden, Unterschrift und seine Bankverbindung enthalten, so dass die Gebühren im Lastschriftverfahren eingezogen werden können.

Persönliche Anmeldungen in der VHS, Tübinger Str. 38 sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr. Hier sind Barzahlung oder Lastschriftverfahren möglich.

Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte angegebene Dauer.

Telefonische Anmeldungen und Reservierungen sind nicht möglich.


Die Anmeldung für Veranstaltungen in Gültstein, Haslach, Kayh, Kuppingen, Mönchberg, Oberjesingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Jettingen, Mötzingen und Nufringen erfolgen ausschließlich dort. Die für die Zweigstellen verantwortlichen Kollegen und Kontaktangaben finden Sie im Programmheft.

3. Wie erfahre ich, dass ich angemeldet bin und mein Kurs stattfindet?

Wir benachrichtigen Sie, wenn die Veranstaltung zu der Sie sich angemeldet haben
- bereits voll belegt ist
- abgesagt werden muss (zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Erkrankung der Kursleiterin/des Kursleiters)
- eine Veränderung des Veranstaltungsortes oder der Zeit mitgeteilt werden muss.

Wenn Sie von uns nichts hören: Dann beginnt Ihre Veranstaltung zu der Zeit und an dem Ort und in der Weise wie im Programmheft ausgedruckt.

Das sollten Sie wissen:

Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses sind im Regelfall mindestens 10 Anmeldungen bis zum Beginn des Kurses. Die VHS kann Kurse, die die jeweilige Mindestzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Fachbereich. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.

Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden Veranstaltungen an gesetzlichen Feiertagen, Schulfeiertagen und während der Schulferien nicht statt. Änderungen bleiben vorbehalten!

4. Was kosten die Veranstaltungen und wann muss ich zahlen? Gibt es Ermäßigungen?

Die Gebühren sind für jeden Kurs und jede Veranstaltung separat festgesetzt und sind im Programm bei der jeweiligen Einzelbeschreibung mit angegeben.

Die Gebühren werden mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der Gebühren sollte grundsätzlich im Lastschriftverfahren erfolgen; akzeptiert werden auch Barzahlungen. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.

Im Lastschriftverfahren werden die Gebühren von uns erst zum Veranstaltungsbeginn eingezogen. Barzahler müssen vor Veranstaltungsbeginn während unserer Geschäftszeiten Ihre Gebühren entrichten. Vom Teilnehmer verschuldete Bankgebühren (z. B. für Rücklastschriften) sind von diesem zu tragen. Für verspätet bezahlte Gebühren wird eine Mahngebühr von 5 Euro festgesetzt. Die Mahngebühr ist mit der Festsetzung zur Zahlung fällig.

Folgende Personengruppen erhalten auf Nachweis ihrer Berechtigung eine Ermäßigung:

Schwerbehinderte ab 80% erhalten eine Ermäßigung von 50%.

Ausschluss von Ermäßigungen: Studienreisen, Studienfahrten und alle Veranstaltungen, in denen im Programmheft darauf gesondert verwiesen wird, sind grundsätzlich von Ermäßigungen ausgenommen.

Bei Ermäßigungen sind Sachkosten (Verbrauchsmaterialien, Lehr- und Lernmittel) ausgenommen.


5. Bekomme ich einen Zahlungsnachweis?

Eine Rechnung oder Zahlungsbescheinigung wird – mit Ausnahme der Empfangsquittung bei Barzahlung – nur auf besonderen Wunsch des Teilnehmers (zum Beispiel bei Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber) und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro ausgestellt.

6. Ich brauche eine Teilnahmebescheinigung. Wie bekomme ich die?

Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie in den VHS Geschäftsstelle in der Tübinger Straße 40. Sie können sich diese Bescheinigung auch zuschicken lassen.

Eine Teilnahmebescheinigung stellt die VHS auf Wunsch nach Abschluss eines Semesters aus (Bearbeitungsgebühr 5,00 Euro + ev. Postgebühren). Die Teilnahmebescheinigung ist ein Nachweis über den regelmäßigen Besuch von länger andauernden Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vortragsreihe, Arbeitsgemeinschaften).

In Veranstaltungen in denen eine Teilnahmebescheinigung zum Kursende automatisch an jeden Teilnehmer/in ausgegeben wird, ist die Bearbeitungsgebühr bereits in der Kursgebühr enthalten.

7. Kann ich von einer bereits gebuchten Veranstaltung zurücktreten?

a) Der Rücktritt einer Teilnehmerin / eines Teilnehmers muss spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt werden – es sei denn, bei der Ankündigung der Veranstaltung im Programmheft wird ausdrücklich eine andere Regelung genannt. Entscheidend für die Frist ist das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle.

b) Bei rechtzeitigem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnet. Bei erfolgter Barzahlung der Kursgebühr wird diese unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr zurückbezahlt. Bei Bezahlung im Lastschriftverfahren wird die Bearbeitungsgebühr abgebucht. Bei späterem Rücktritt durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer fällt die Kursgebühr in voller Höhe an. Rückzahlungen in bar erfolgen nur in der Anmeldestelle der VHS in der Tübingerstraße 40.

c) Eine Abmeldung beim Kursleiter ist nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

d) Bei mehrsemestrigen Lehrgängen, Studienfahrten, Intensivkursen im Fachbereich 'Deutsch als Fremdsprache' und bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen (Informationen im jeweiligen Fachbereich).

e) Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters / einer Kursleiterin oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurück treten. Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.


8. Was ist wenn mir in einer Veranstaltung etwas passiert?

Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Haftung.
Die Haftung der VHS beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen.
Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittler auftritt (z.B. Studienreisen) , gelten die Bestimmungen des Veranstalters.

9. Was sollte ich noch wissen?

Änderungen zur Programmausschreibung
Die VHS behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor, insbesondere den Einsatz von Vertretungen.

Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden mit Hilfe der EDV gespeichert. Alle Daten werden gemäß den Bestimmungen des Landesdatenschutzes ausschließlich für Zwecke und Aufgaben der VHS verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Hausordnung

in der VHS und in den Gebäuden, in denen Veranstaltungen der VHS stattfinden, ist einzuhalten. In den Gebäuden darf nicht geraucht und auf dem Schulgelände nicht geparkt werden. Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule ist nicht gestattet.


Studienreisen

Bei diesen Veranstaltungen tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf. Es gelten hier die üblichen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger. Gebührenermässigung ist hierbei nicht möglich!

Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der VHS möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt werden.

Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit der zuständigen Fachbereichsleitung vereinbart worden sind. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.